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WTF?
Geschrieben: 06 Oktober 2011 04:13 PM   [ Ignorieren ]   [ # 16 ]
Newbie
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Beigetreten  2009-09-27

Strafbar wegen Untätigkeit gab schon in Sowjet-Zeiten bekannt. Wer länger als 1 Jahr nicht zu arbeiten geht, muss mit einer Freiheitsstrafe büßen. Das gilt für nur erwerbsfähige Arbeitslose.

Theoretisch ist hier nicht möglich, weil es sonst gegen deutsches Grundgesetz widerspricht.

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