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Ebay Betrüger
Geschrieben: 19 Februar 2013 07:27 PM   [ Ignorieren ]
Sr. Nerd
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Beigetreten  2010-06-23

Hallo leute,

ich hab bei ebay nen fehlkauf gemacht und weiß überhaupt nicht was ich machen soll/kann.
Es geht um das hier

Wie sich jeder denken kann,will ich KEINE 190 euro nur fürs campen ausgeben -.-
Hab das ticket abends bei nem kumpel über seinen account bestellt, ich kann mir nicht erklären wie ich das überlesen habe.

Ich verlier hier echt grad den Glauben an das gute im menschen

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Geschrieben: 19 Februar 2013 07:41 PM   [ Ignorieren ]   [ # 1 ]
Jr. Freak
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helft ihm bitte :o
hatte mich so gefreut mit ihm bei RaR abzufeiern :(

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Geschrieben: 19 Februar 2013 08:13 PM   [ Ignorieren ]   [ # 2 ]
Newbie
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Generell unterliegen Tickets nicht dem Wiederrufsrecht.
Hast du schon eine Bestätigung bekommen? Bis dahin kannst du auf jeden Fall wiederrufen.

Ansonsten versuchs mal mit der Grundlage § 119 BGB Absatz 2

Wiederruf wegen Irrtum

http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Vertragswesen-eB...

Generell muss ich hier aber auch sagen, ich kann keinen Betrug sehen. Es steht Eindeutig in der Produktbeschreibung, dass es sich um Zusatztickets handelt.

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Geschrieben: 19 Februar 2013 08:24 PM   [ Ignorieren ]   [ # 3 ]
Sr. Freak
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Ich drück dir die Daumen Fry.

Aber ich denke, dass wird nicht gut aussehen. Es geht doch recht offensichtlich hervor, dass es sich um Camping Tickets handelt.

Schreib den Typen doch einfach mal an.

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Geschrieben: 19 Februar 2013 08:36 PM   [ Ignorieren ]   [ # 4 ]
Sr. Nerd
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Also laut BGB §119 darf man wegen Irrtum den Vertrag anfechten. Allerdings zählen deutlich erkennbare Informationen glaube ich nicht dazu. Dabei handelt es sich eher um Dinge, bei denen man sich vertan hat (falsche Mengenangabe) oder Dinge, die zwar als allgemein bekannt gelten, aber nicht schriftlich genannt wurden (Halber Hahn).

§312d erklärt das Widerrufs- / Rückgaberecht bein Fernabsatzverträgen (z.B. online). Jedoch schließt Abs. 4) 5 Versteigerungen aus.

Und laut § 156 kommt ein Vertrag bei einer Versteigerung durch den Zuschlag zustande. Ich bin mir nicht sicher, was der Zuschlag genau ist. Aber ich denke, dass es sich dabei um die Bestätigung des Versteigerers handelt.

Sieht wirklich schwierig aus. Ist halt bei Versteigerungen immer das Problem. Und da es auch noch dabei stand…sorry.

Ich bin allerdings auch kein Jurist. Vielleicht gibt’s ja doch noch ‘n rechtliches Schlüpfloch, sofern der Verkäufer nicht nett ist und es zurücknimmt.

Ich sage aber auch ehrlich, dass ich es nicht zurücknehmen würde, sofern ich es nicht müsste.

Ich drücke dir trotzdem die Daumen.

EDIT: Sehe gerade, dass es Sofort-Kauf war. Sollte es sich dabei nicht gesetzlich um eine Versteigerung handeln, ist es an sich ein ganz normaler Fernabsatzvertrag. Dann kannst du durch §312d mit §355 bzw. §356 einen Widerruf (4 Moante) einleiten oder das Rückgaberecht geltend machen (14 Tage).

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Geschrieben: 19 Februar 2013 08:45 PM   [ Ignorieren ]   [ # 5 ]
Sr. Nerd
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Danke für die Infos !
Ich versuche morgen abend nach meiner klausur die Sache zu klären.
Haben dem Kerl ne freundliche Nachricht geschriebn, das es ein fehlkauf war und wir uns erhoffen das geld zurück zubekommen. Aber ich denke da lacht der nur drüber.
Wenns nicht mit Ebay Käuferschutz oder was es da noch alles gibt nicht funktioniert muss ich es wohl aktzeptieren…. is ja auch meine eigene blödheit.

Vom Anwalt rät mir mein Vater ab,der meint das es sogar sein könnte das ich irgendwie recht bekomme,er kennt sich da auch nicht gut aus,aber mein Geld bekomm ich trotzdem nicht. Am ende bleib ich zusätzlich noch auf den Kosten für den Anwalt sitzen

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Geschrieben: 19 Februar 2013 09:00 PM   [ Ignorieren ]   [ # 6 ]
Sr. Nerd
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Sollte er es ablehnen, kannst du ihm trotzdem eine gut ausformulierte (am besten mit Fachbegriffen) Argumentation mit entsürechenden Paragraphen und Absätzen etc. schreiben. Ich würd’s versuchen. Mehr als schiefgehen kann es nicht

Und ich glaube ein Anwalt wäre wirklich teurer als das Geld, was du dabei rausbekommen könntest.

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Geschrieben: 19 Februar 2013 09:04 PM   [ Ignorieren ]   [ # 7 ]
Jr. Freak
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also ich hatte überlegt auf fehler in der übermittlung zu pledieren,
wenn die karte über denn acc deines kollegen gekauft wurde

(es ist traurig, wie wenig ich mitlerweile nur noch weiß >.>
hatte das zwei mal in den letzten drei jahren in der schule)

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Geschrieben: 19 Februar 2013 09:22 PM   [ Ignorieren ]   [ # 8 ]
Newbie
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Sorry Badmacstone aber da es sich hier um Tickets handelt, gilt das Fernabsatzgesetz nicht.

Tickets unterliegen nicht dem Wiederrufsrecht.

Die einzige Möglichkeit sehe ich hier wirklich nur im Irrtum, der hier durch Absatz 2 geltend gemacht werden kann.

Aber da ist auch wieder das Problem mit der Beweislast und dem Recht.

Kann man eigentlich nur hoffen, dass der Typ kulant ist ansonsten muss mans als Lehrgeld betrachten.

Ein Anwalt wird weit mehr kosten als die Streitsumme ist und hat auch da keine Garantie, dass man recht bekommt.

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Geschrieben: 19 Februar 2013 09:32 PM   [ Ignorieren ]   [ # 9 ]
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Mordred Morain - 19 Februar 2013 09:22 PM

Sorry Badmacstone aber da es sich hier um Tickets handelt, gilt das Fernabsatzgesetz nicht.

Tickets unterliegen nicht dem Wiederrufsrecht.

Achso alles klar. Habe ich nicht gewusst. Wie gesagt, bin kein Jurist LOL .

Mordred Morain - 19 Februar 2013 09:22 PM

Die einzige Möglichkeit sehe ich hier wirklich nur im Irrtum, der hier durch Absatz 2 geltend gemacht werden kann.

Aber da ist auch wieder das Problem mit der Beweislast und dem Recht.

Also soweit ich es noch richtig in Erinnerung habe gilt Irrtum nicht, wenn es eundeutig geschrieben steht und es sich um keine Informationen handelt, die man versehentlich falsch abgegeben hat. Also Dinge wie eben eine 0 zu viel bei Mengenangaben.
Sonst könnte ja jeder einen TV kaufen und sagen, achso, ich dachte es wäre ein Kino.

Und leider steht nichts von dem Konzert selbst dabei…

Aber ich würde alles versuchen. Ist halt ‘ne Menge Geld, mich würde es auch tierisch ärgern.

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Geschrieben: 20 Februar 2013 07:45 AM   [ Ignorieren ]   [ # 10 ]
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Och Fry…  facepalm

Merke: Betrunken sollte man nicht nur Facebook meiden, sondern auch eBay.
Ich wüsste leider auch keine Möglichkeit das abzuwenden, außer es mit einer freundlichen Nachricht zu versuchen, wie Du es bereits getan hast. Viel Erfolg!

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RTFM
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Geschrieben: 20 Februar 2013 03:13 PM   [ Ignorieren ]   [ # 11 ]
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Verklag ihn wegen Körperverletzung auf den Preis der Camping- und der RAR Tickets.

Die Farbwahl der Webseite ist übelste Folter.

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....oO( Es ist längst mal wieder Zeit für ein gutes BIER )

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Geschrieben: 20 Februar 2013 08:58 PM   [ Ignorieren ]   [ # 12 ]
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Schwermetall - 20 Februar 2013 03:13 PM

Die Farbwahl der Webseite ist übelste Folter.

Suddenly… congstar trollface

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Geschrieben: 20 Februar 2013 09:12 PM   [ Ignorieren ]   [ # 13 ]
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Ricky the Brain - 20 Februar 2013 08:58 PM
Schwermetall - 20 Februar 2013 03:13 PM

Die Farbwahl der Webseite ist übelste Folter.

Suddenly… congstar trollface

LOL
oder spd (ich glaub pwny oder sm hatten da mal ne seite rumgeschickt ^^)

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Geschrieben: 20 Februar 2013 09:35 PM   [ Ignorieren ]   [ # 14 ]
Sr. Nerd
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Fry ich drück dir die Daumen das er so kulant ist.

Dann kauf dir n richtiges Ticket und ich finde dich aufm RAR. ICH FINDE DICH!

*HARHARHARHAR*

edit: Ich les gerade in seinen Bewertungen das jemand noch so .... gutgläubig war und da zeigte sich der Verkäufer kulant.

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Geschrieben: 20 Februar 2013 09:52 PM   [ Ignorieren ]   [ # 15 ]
Sr. Freak
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Kaito - Guter Mann! - 20 Februar 2013 09:12 PM
Ricky the Brain - 20 Februar 2013 08:58 PM
Schwermetall - 20 Februar 2013 03:13 PM

Die Farbwahl der Webseite ist übelste Folter.

Suddenly… congstar trollface

LOL
oder spd (ich glaub pwny oder sm hatten da mal ne seite rumgeschickt ^^)

SPD Engenhahn war das. Und ich war das mit dem Link raspberry

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