19.11.2013

Jura-Student vs. Cop

Jura-Student vs. Cop

Kenne Deine Rechte!  cheese


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DrSeltsam

Ok, hier wird sich also drüber gemeckert, dass ein Polizist einen Kerl routinemäßig überprüft, der offen mit einer Waffe rumrennt. Und wenn dann wieder einer um sich schießt, dann wird wieder wie immer nach härteren Waffengesetzen und mehr Waffenkontrolle geschrien (aka die Amischimpansen mit ihren Knarren). Kann mir das jetzt einer erklären?

DrSeltsam schrieb am 19.11.2013 um 18:50 | [Fav-Liste] #
Cool

Das Lustige sind die Übersetzungen.
Das Unlustige sind die Cops, die so hartnäckig auf den Ausweis bestehen, obwohl sie nicht das Recht dazu haben.
Die Frage ist: wie sähe das Ganze aus, wenn da keine Kamera mitgelaufen wäre?

Cool schrieb am 19.11.2013 um 19:05 | [Fav-Liste] #
ba-member

hat er denn den cop aufgeklärt, dass er auf video- und tonmaterial aufgenommen wird?

Schön und gut seine Rechte zu kennen… das gibt ihm meines erachtens trotzdem nicht das Recht bewaffnet in der Öffentlichkeit rumzulaufen und zu klugscheißern - auch wenn die Gesetzeslage bei denen es erlaubt :ö

Dr.Best schrieb am 19.11.2013 um 19:27 | [Fav-Liste] #
SauBär

Ich gehe mal stark davon aus, daß der Polizist nicht mitbekommen hat, daß er gefilmt wurde. Das hätte er ohne weiteres unterbinden können. Erstaunlich wie ruhig die geblieben sind. Bei mir sind deutsche Polizisten deutlich ungemütlicher geworden, als ich beim Drogentest auf der Straße nicht in den Becher pinkeln wollte.

SauBär schrieb am 19.11.2013 um 19:31 | [Fav-Liste] #
sim

Puh - auch eine freundliche Unterhaltung kann spannend sein ^^

sim schrieb am 19.11.2013 um 20:10 | [Fav-Liste] #
miss

ein Greenbold vom Feinsten <;
merci beaucoupe

miss schrieb am 19.11.2013 um 22:46 | [Fav-Liste] #
Rüdifantist

Wie schön, dass es in Deutschland die Ausweispflicht gibt sowie eine gesetzliche Grundlage dafür, sich auf Verlangen gegenüber der Polizei ausweisen zu müssen.

Rüdifantist schrieb am 19.11.2013 um 23:38 | [Fav-Liste] #
geezer_rock

Sowas Ähnliches hab ich auch scho mal erlebt. Die Cops sin immer total angepisst wenns merken, dass sie nicht die Einzigen sind die Eisen ham dürfen…

geezer_rock schrieb am 20.11.2013 um 8:55 | [Fav-Liste] #
Dice

In Deutschland nennt sich das Gefahrenabwehr. Scheißegal, ob es illegal ist, was der da macht. Offensichtlich bewaffnete Typen auf der Straße dürfen erst kontrolliert werden, wenn sie jemanden umgelegt haben? Super Sache ... Die Ami-Gesetze sind ja eh irgendwie krank. Mit Waffen oder Hakenkreuzfahnen auf der Straße rumlaufen ist kein Problem. Ne Bierflasche dagegen schon. Oder Brüste wink

Dice schrieb am 20.11.2013 um 14:13 | [Fav-Liste] #
pSyCeNeTiC

Find auch, dass es in diesem Video nur einen Depp gibt, und den sieht man in dem Video ja leider nicht. Einige Ammis haben echt n Schaden.

pSyCeNeTiC schrieb am 20.11.2013 um 14:59 | [Fav-Liste] #
forzaRideorDie

Zitat: DrBest

Schön und gut seine Rechte zu kennen… das gibt ihm meines erachtens trotzdem nicht das Recht bewaffnet in der Öffentlichkeit rumzulaufen und zu klugscheißern - auch wenn die Gesetzeslage bei denen es erlaubt :ö

Da liegste aber leider falsch wink
Es gibt Staaten (Städte) in Amerika da es es sogar ausdrücklich gewünscht eine Waffe offen zu tragen - ein Beispiel wäre da zb Texas.

forzaRideorDie schrieb am 20.11.2013 um 16:13 | [Fav-Liste] #
ba-member

wenn es ein gesetzt gibt dieses ihm erlaubt eine waffe in der öffentlichkeit zu tragen hat er genau richtig reagiert und da gibt es in meinen augen auch nichts zu diskutieren es ist sein Recht.
das problem liegt doch ganz klar beim staat (Waffenlobby) welche solche gesetze zulassen….....
Solange es solche gesetzte gibt wird es doch amokläufer verdammt einfach gemacht…...
leider bringen aber auch die besten gesetze nichts siehe deutschland auch hier gibt es amokläufe und jede mende Überfälle mit Schusswaffen .....

jensschu schrieb am 20.11.2013 um 19:37 | [Fav-Liste] #
andz

@Rüdifantist:

Ausweispflicht mal wieder falsch verstanden. Ausweispflicht != Mitführpflicht

Wiki sagt:

Für Deutsche besteht nach § 1 Personalausweisgesetz eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Wer gegen diese Pflicht verstößt, also weder einen gültigen Personalausweis noch einen gültigen Reisepass (als Alternative gemäß Absatz 2 im PAuswG) besitzt, handelt ordnungswidrig und kann nach § 32 Personalausweisgesetz mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt werden. Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung und für Waffenträger

andz schrieb am 20.11.2013 um 22:21 | [Fav-Liste] #
forzaRideorDie

Zitat: In Deutschland nennt sich das Gefahrenabwehr. Scheißegal, ob es illegal ist, was der da macht. Offensichtlich bewaffnete Typen auf der Straße dürfen erst kontrolliert werden, wenn sie jemanden umgelegt haben? Super Sache ... Die Ami-Gesetze sind ja eh irgendwie krank. Mit Waffen oder Hakenkreuzfahnen auf der Straße rumlaufen ist kein Problem. Ne Bierflasche dagegen schon. Oder Brüste
———————————————-
Diese Gesetzgebung findest aber auch im Deutschen Gesetz wink
Siehe Themen wie Stalking ... da muss auch erst was passieren damit man reagiert oder wenn jemand vermisst wird - erst nach ner Ablauf einer zeitlich gesetzten frist darf die Polizei erst “suchen” anfangen.
Die meisten Gesetze sind entweder veraltet oder entbehren jeglicher Vernunft.
Zum Thema Brüste - wo ? ^^seh nix :D

forzaRideorDie schrieb am 21.11.2013 um 11:13 | [Fav-Liste] #
Badmacstone

@DrSeltsam: Hast Du dir doch gerade selbst erklärt. Solange es erlaubt ist, die Waffe offen rumzutragen, hat man auch das Recht dazu - jetzt kommt’s - die Waffe offen rumzutragen. Ob das nun ein sinnvolles oder ein unsinniges Gesetzt ist, ist ja ein ganz anderer Schuh oder Topfdeckel oder was auch immer wink .

Badmacstone schrieb am 21.11.2013 um 22:32 | [Fav-Liste] #
Der gepuschelte Flausch

Wenn es das Gesetz erlaubt, dann hat ein Polizist nicht das Recht jemandem eine Waffe wegzunehmen, nur weil der Polizist “das immer so macht”. Das gilt auch unabhängig der eigenen Einstellung Waffen gegenüber. Ein zugegeben etwas hergeholtes Beispiel wäre in Deutschland, dass ein Polizist jemandem sein Auto beschlagnahmt, weil er meint, dass der Auspuff zu groß sei oder ihm die Fresse des Fahrers nicht gefällt.

Zum Tragen von Waffen: es gibt Menschen die verantwortungsvoll mit Waffen umgehen, andere nicht. Von da her wäre da die Frage: wo ist da eine Grenze zu ziehen? Es gibt darauf nur eine Antwort: das Gesetz. Und das erlaubt in genug amerikanischen Staaten eben das Tragen von Waffen ohne eine Tauglichkeitsprüfung. Amokläufe mit Waffen passieren aber auch in Deutschland, von da her wäre die Frage, ob das Thema Waffen bei uns jetzt viel besser geregelt wird?

Der gepuschelte Flausch schrieb am 16.12.2013 um 13:42 | [Fav-Liste] #
Schwermetall

@Der gepuschelte Flausch: Bei uns ist das Problem nicht die Regelung des Umgangs mit und der Lagerung von Waffen durch das Gesetzt, sondern eher die fehlenden Kontrollen ob die Gesetze auch eingehalten werden.

Schwermetall schrieb am 16.12.2013 um 13:54 | [Fav-Liste] #

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